Im Rahmen von Verkehrskontrollen durch die Stadtpolizei Chur wurden übers Wochenende drei Fahrzeuglenker wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand, bzw. Fahrens unter Alkoholeinfluß zur Anzeige gebracht.
Bei einem Lenker wurde eine Blutentnahme angeordnet, der Führerausweis wurde ihm zuhanden der Entzugsbehörde abgenommen. Der eine Lenker wird aufgrund der neuen Regelung verzeigt, wonach das Fahren unter Alkoholeinfluß für Neulenkende (Inhaber eines Führerausweises auf Probe) verboten ist. Ein weiterer Fahrzeuglenker wird ebenfalls wegen Widerhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Im Weiteren rückte die Stadtpolizei Chur übers Wochenende zu Streitigkeiten, Lärmklagen, Be-trunkenen und Hilfeleistungen aus. Ein Gastwirt wird wegen Verstoßes gegen das städtische Gastwirtschaftsgesetz zur Anzeige gebracht.